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Peer Review – das Schreckgespenst der Abschlussprüfer

Peer Review ist die Prüfung der Abschlussprüfer, für den einen notwendige Qualitätssicherung, für andere mal wieder ein Grund, um altes und verstaubtes aus dem Keller zu holen!

Peer Review

Das “gleichrangige Gutachten” treibt turnusmäßig mindestens alle 6 Jahre sein Unwesen und versetzt Abschlussprüfer in Angst und Schrecken.

Was ist Peer Review

Peer Review, so wird die externe Qualitätskontrolle bezeichnet der sich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterzeihen müssen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen.

Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 57a Abs. 1 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO).

Die Qualitätskontrolle dient der Überwachung, ob die Regelungen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung insgesamt und bei der Durchführung einzelner Aufträge eingehalten werden.

Wer jetzt aber glaubt, Qualitätskontrolle erfolgt durch eine unabhängige Institution, der wird enttäuscht. Die Qualitätskontrolle wird für die meisten Abschlussprüfer durch einen bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierten Berufsangehörigen durchgeführt.

Das Schreckgespenst

Gleichwohl, ein Peer Review sorgt in jeder Kanzlei für Aufruhr, weil Erinnerungen an längst vergangene Zeiten hochgeholt werden.

Mich selbst verwundert es jedes mal, wie schnell doch Wissen verrinnt und sich Erinnerungen verflüchtigen, selbst an Sachverhalte, deren Beurteilung damals viel Zeit gekostet haben.

Auch legt ein Peer Review gerne die Finger in die Wunde.

Besonders beliebt, die Dokumentation! Diese hört gerne einfach mal in der Mitte auf, weil man sich damals anderen Themen zugewendet hat. Beliebt sind auch kurze “iO” Kommentierungen, besonders bei Assistenten im ersten Jahr.  Die Nachvollziehung der Schlussfolgerungen offenbart jedoch so manche Lücke in der Beurteilung – wegen Unerfahrenheit, mangelndem Fachwissen oder schlichtweg weil dem Grundsatz “es lebe das Vorjahr”  gefolgt wurde.

Peer Review bedeutet in der Praxis auch, dass Akten aus dem Keller geholt werden mit dem letzten Versuch, versäumtes auf der Zielgerade richtig zu stellen – sei es auch mit dem letzten abhaken des Arbeitspapiers oder durch die Beantwortung über mehr als knifflige Fragen in der x-ten Checkliste zur Einschätzung der Integrität des Geschäftsführers.

Ist das Peer Review nach viel Schweiß und Nervenaufreibend mit positiven Ergebnis überstanden, darf man nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern sogar weiter Abschlussprüfer sein.

Doch nach dem Peer Review ist vor dem Peer Review und es wird sich zeigen, wie lange die guten Vorsätze aufrecht er halten werden, wenn wieder der gewohnte Alltagsstress beginnt.

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